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Organe der Europäischen Union
Die Europäische Union setzt sich aus unterschiedlichen Organen zusammen. Die wichtigsten EU-Organe werden nachfolgend vorgestellt. So sind der Ministerrat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission maßgeblich an den Vorschriften die von der EU beschlossen werden beteiligt.
Ministerrat (Rat der Europäischen Union)
Wie der Name schon sagt besteht der Ministerrat aus den Ministern der jeweiligen Regierungen. Er stellt den Vertreter der nationalen Regierungen dar und ist demnach das wichtigste Entscheidungsorgan. Je nach Ratssitzung nimmt ein Minister pro Mitgliedsland teil. Die Minister variieren dabei je nach Thema, wie z.B. Landwirtschaft oder Umweltschutz. Mit dem Europäischen Parlament stellt der Ministerrat die Legislative der EU dar.
Europäische Rat
Der Europäische Rat darf nicht mit dem Rat der Europäischen Union, also dem Ministerrat, verwechselt werden. Im Europäischen Rat treffen sich nämlich die Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und entscheiden über Grundsatzfragen, über die im Ministerrat keine Einigung erzielt werden konnte. Der Europäische Rat trifft sich viermal im Jahr (zweimal pro Halbjahr).
Europäisches Parlament
Das Europäisches Parlament soll der Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sein. Mit dem Ministerrat entscheidet das Parlament über den Haushalt der EU sowie u.a. über die Verkehrs- und Umweltpolitik.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union. Die Kommission hat Initiativrecht für Gesetze und stellt den Haushaltsentwurf auf.
Europäischer Gerichtshof
Im Europäischen Gerichtshof sitzt je Unionsmitglied ein Richter. Der Europäische Gerichtshof ist der gemeinsame Gerichtshof der Europäischen Union und seine Urteile sind für alle nationale Gerichte und für alle EU-Bürger bindend.
Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof prüft die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft und ist so das Kontrollorgan der EU in Sachen Finanzen.
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