Der Todfall oder auch Mortuarium ist ein Begriff aus der Zeit der Leibeigenschaft. Der Todfall trat dann in Kraft, wenn ein Höriger gestorben ist. Der Todfall sollte dann von der Witwe und den Waisen des verstorbenen Bauern gezahlt werden, um den materiellen Verlust eines Grundherren auszugleichen.
Die Abgaben waren Naturalabgabe in Form des besten Stück Viehs (Besthaupt) oder des besten Kleidungsstücks (Bestkleid-Gewandfall). Nach und nach wurden diese Naturalabgaben aber durch eine Geldabgabe verdrängt.
Die Abgabe hatte regional unterschiedliche Bezeichnungen wie Kurmu(t)(d); Kurmede; Curmöde; Hauptfall; Hauptrecht; Todfall, Ehrschatz.