Das Zensuswahlrecht ist ein Wahlsystem, das ein ungleiches Wahlrecht vorsieht. Die Gewichtung der Stimme hängt vom Steueraufkommen oder Besitz des Wählers ab. Es kann auch sein, dass man erst gar nicht wählen darf, wenn man nicht ein bestimmtes Vermögen besitzt. Theoretisch hätte also ein reicher Arbeiter eine größere Stimmkraft als ein ärmerer Adliger haben können, da der Zensus nicht an die gesellschaftliche Schicht (Klasse) angeknüpft wurde. Das dies aber nicht der Fall war und mit dem Zensuswahlrecht vor allem Arbeiter und Frauen von der Wahl ausgeschlossen waren liegt auf der Hand.
In Deutschland gab es das Zensuswahlrecht in den ersten deutschen Verfassungen zu Anfang des 19. Jahrhunderts. Dies spaltete unter anderem die Liberalen von den Demokraten. Während die Liberalen sich für das Zensusahlrecht aussprachen, lehnten die Demokraten dies ab und forderten das allgemeine und gleiche Wahlrecht.