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Konstitutionelle Monarchie

Unter einer konstitutionelle Monarchie versteht man eine Sonderform einer Monarchie, bei der die Macht des Kaisers oder Königs durch eine geschriebene Verfassung (Konstitution) eingeschränkt ist. Wie eingeschränkt der Monarch aber letztendlich ist, bleibt offen, je nach Verfassung. Neben dem Monarchen gibt es also zusätzlich noch ein Parlament, das die Gesetzgebung entweder allein oder im Zusammenwirken mit dem Monarchen wahrnimmt.

Eine konstitutionelle Monarchie gab es beispielsweise im Deutschen Kaiserreich (1871–1918).

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