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Schwächen der Weimarer Verfassung

Die Weimarer Republik währte nur kurz, maßgeblich dafür verantwortlich waren nicht nur die Krisenzeit gleich zu Beginn der Weimarer Republik, sondern auch deutliche Schwächen in der Weimarer Verfassung, die nachfolgend ausführlich beleuchtet werden. Eingegangen wird dabei auf die drei Hauptschwächen der Weimarer Verfassung: die übermächtige Stellung des Reichspräsidenten, das Fehlen der Fünfprozentklausel und die Reichswehr als vierte Macht im Staat.

Übermächtige Stellung des Reichspräsidenten

Der Reichspräsident war zu machtvoll. Mit Notverordnungen (Artikel 48) und dem Artikel 25, der ihm ermöglichte den Reichstag aufzulösen, hatte er mächtige Werkzeuge an der Hand. Deshalb bezeichnet man den Reichspräsidenten auch als eine Art „Ersatzkaiser“.

Notverordnungen waren eigentlich für einen Krisenfall gedacht, in dem der Reichspräsident dann mehr Möglichkeiten zugesprochen werden, sodass man auch von einer Präsidialdiktatur spricht (man spricht teilweise auch von einem Präsidialkabinett). Tatsächlich wurden aber Notverordnungen öfters eingesetzt, als ursprünglich beabsichtigt. Selbst bei der Unfähigkeit der Regierung griff der Reichspräsident schon einmal zu Artikel 48.

Abgesehen von diesen zwei sehr entscheidenden Artikeln war der Reichspräsident darüber hinaus auch noch Oberbefehlshaber von Heer und Kriegsmarine und konnte Reichskanzler und Reichsminister ernennen und entlassen. Durch seine Wahl durch das Volk auf sieben Jahre, war er unabhängig vom Parlament. So konnten auch demokratiefeindliche Personen, wie beispielsweise Hindenburg, zum Reichspräsidenten gewählt werden und damit das demokratische System ad absurdum geführt werden.

Fehlen der „Fünfprozentklausel“

Im Gegensatz zu heute, mussten die Parteien bei einer Wahl nicht über 5 Prozent der Stimmen verfügen, um in den Reichstag einziehen zu können. Das hatte zur Folge, dass teilweise bis zu 30 Parteien im Reichstag saßen. Nicht nur die Regierungsbildung, sondern auch die normale Politik war damit sehr schwer.

Reichswehr als vierte Macht im Staat

Die Reichswehr war unabhängig vom Parlament. Damit war sie wie eine vierte Macht im Staat. Dies wurde zum Beispiel beim Kapp-Lüttwitz-Putsch deutlich, als sich die Verantwortlichen der Reichswehr weigerten gegen die Putschende militärisch vorzugehen („Truppe schießt nicht auf Truppe" bzw. „Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr“, soll der Chef des Truppenamtes Hans von Seeckt gegenüber dem Chef der Heeresleitung Walther Reinhardt in einer Besprechung erwidert haben). Es fehlte eine stärkere Verankerung der Reichswehr in das neue demokratische System (Staat im Staat).

20 Gedanken zu „Schwächen der Weimarer Verfassung

  1. hajer

    Danke für die Informationen. können Sie mir die Gründe des Untergangs der Weimarer Republik erklären?

  2. Guest123

    Gute Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Dankeschön! Eins verstehe ich nicht: Hindenburg wurde doch zum Reichspräsidenten gewählt und nicht zum Reichskanzler und hat Hitler zum Reichskanzler ernannt. :/

  3. Admin

    Hallo Guest123,

    du hast natürlich recht, es geht hier um den Reichspräsidenten und nicht den Reichskanzler. Bin beim Verfassen des Artikels da wohl etwas durcheinander gekommen. Habe das nun entsprechend verbessert. Vielen Dank für den Hinweis!

  4. Wolfgang

    Eine knappe, übersichtliche und hilfreiche Zusammenfassung: - ) !

    Nimm es mir bitte nicht übel, wenn ich folgende sprachlichen Mängel aufzeige:

    "(...) maßgeblich dafür verantwortlich WAR die Krisenzeit....."

    (...)ermöglichte, den Reichstag aufzulösen,...."

    "(...) seine Wahl durch das Volk auf sieben Jahre war er unabhängig vom Parlament..."

    Die weitgehende Unabhängigkeit vom Parlament hatte mit der Dauer seiner Amtszeit nichts zu tun.

    "Im Gegensatz zu heute mussten die Parteien..."

  5. Reinhard Riss

    Hallo,

    es ist allein Sache des Reichstages gewesen durch Änderung der Verfassung und durch Änderung des Reichstagswahlgesetzes einen ebenbuertigen Partner an die Seite des Reichspräsidenten zu stellen. Es ist längst historisch erwiesen, dass das Verhältniswahlrecht in größeren Staaten zum Tode des Parlamentarismus führt. In Staaten mit reinem Vehaeltniswahlrecht ist es nachweislich beinahe oder wirklich wie in der Weimarer Republik oder in Frankreich bis zur Wahlrechtsaenderung eines Charles de Gaules oder in Italien oder in Spanien oder in Polen vor oder nach dem 2. Weltkrieg zu zum Teil chaotischen Zustanden im Gesamtstaatlichen Leben gekommen. In Systemen mit reinem oder überwiegendem Verhältniswahlrecht entscheidet nicht der Wähler sondern das Parlament, wer regiert. Dagegen entscheidet in Systemen mit relativem Mehrheitswahlrecht immer der Wähler, Wer regiert.. Letztere Wahlrechtsysteme fuehren zu innenpolitischer Stabilitaet. Das kann man bei einem Vergleich beider Wahlrechtsysteme seit 200 Jahren leicht erkennen. Es ist schon komisch, dass das Herr Preuss und der Reichstag der Weimarer Republik das nicht erkennen wollten. Und so ist es nur folgerichtig, dass der Reichstag am 23.3.1933 zur ultima Ratio, der Diktatur gegriffen hat. Das spricht nicht für sondern gegen den Reichstag. In Sachen Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dazu gehört nun mal die Gewaltenteilung gemaess Montesquieu ist er offenbar völlig unterbemittelt, wenn er dem Ermächtigungsgesetz zustimmt, das in Artikel 1 und in Artikel 4 in extremer Weise das Prinzip der Gewaltenteilung missachtet. Es bedurfte also keineswegs eines Reichspräsidenten von Hindenburg
    um die Weimarer Republik zu Fall zu bringen. Es war ganz allein der Reichstag, der leider völlig inkompetent gewesen ist in Sachen Demokratie und wie man so was zum Funktionieren bringt. Schon die Aufstellung zur Wiederwahl eines schon an Altersschwaeche
    leidenden Mannes durch die SPD im Jahre 1932 und die Zulassung eines A. Hitler zur Reichspräsidentenwahl 1932 ist so ein gigantisches Bubenstueck, dass man nur noch staunen kann, wie leichtfertig der Reichstag mit der Verfassung und den
    von ihm beschlossenen Gesetzen umgeht. Und der Reichstag war nicht in der Lage Artikel 25 zu andern? Ist das nicht komisch sich solcher Unfähigkeit hinzugeben? Was hat die Damenschaften und Herrschaften des Reichstages am 23.3.1933 dazu gebracht Hitler zum Diktator zu erheben? Und hat das Wahlvolk das definitiv auch so gewollt? Sind die Deutschen also generaliter schuld an den Verbrechen des Hitlerismus?

    MfG

    Reinhard Riss

  6. Hannah

    Ich habe eine Frage. Immerwieder taucht im Zusammenhang mit der Verfassung die Wörter Kompromiss oder Neuanfang vor. Zu welchem kann man die Verfassung eher zählen?

  7. Marcel

    ich bräuchte eine zusammenfassung von den Schwächen der Rechtspflege.Wäre es möglich davon was zu amchen?

  8. Lea

    sehr gute Zusammenfassung! aber ich würde unbedingt noch das Problem mit den Soldaten anbringen:

    In der Verfassung der Weimarer Republik wurden die Soldaten stark vernachlässigt. Sie hatten kein Recht wählen zu gehen, durften an keinen politischen Veranstaltungen teilnehmen und durften auch keine Zugehörigkeit zu politischen Vereinen haben. Die Soldaten waren somit keine vollständigen Staatsbürger und unterstützen demnach das System nicht. Da ihnen eine Beteiligung an der Demokratie untersagt wurde, gewöhnten sie sich kaum an die parlamentarischen Regeln.

  9. alex r steffeskiachna

    Hat mir weitergeholfen, haben das Thema gerade in der Schule, bzw. eher im Homeoffice

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