Springe zum Inhalt

Augsburger Religionsfrieden

Nach dem im Jahre 1530 auf einem Reichstag in Augsburg keine Einigung in der Religionsfrage erzielt werden konnte und der Kaiser sogar jeden weiteren Widerstand gegen das Wormser Edikt für Landfriedensbruch erklärte, mussten die Protestanten reagieren. So schlossen diese sich im Jahr 1531 im hessischen Städtchen Schmalkalden zu einem Schutzbündnis zusammen (Schmalkaldische Bund). Dieser gewaltsame Widerstand gegen den Kaiser währte aber nicht lange, da sie schon 1547 den Schmalkaldischen Krieg gegen Kaiser Karl V. verloren und widerwillig das Augsburger Interim annehmen mussten.

Um die nach der Reformation in Deutschland ausbrechenden Unruhen zwischen den protestantischen und katholischen Reichsständen (Schmalkaldischer Krieg / Fürstenaufstand) zu befrieden, kamen die Fürsten und die Stände im September 1555 nach Augsburg, um einen Reichstag abzuhalten. Karls Bruder Ferdinand I. war es, der den Augsburger Religionsfrieden dann unterzeichnete.

Der grobe Inhalt des Augsburger Religionsfrieden war: Wer das Land regiert, solle den Glauben bestimmen: „cuius regio, eius religio“ (wessen Land, dessen Religion) - eine Formel, die der Greifswalder Jurist Joachim Stephani 1576 treffend einführte. Das bedeutete aber nicht religiöse Freiheit der Untertanen oder gar Toleranz, sondern Freiheit der Fürsten, ihre Religion zu wählen. Den Untertanen, die nicht konvertieren wollten, wurde lediglich das "Recht" eingeräumt, in ein Territorium ihres Glaubens auszuwandern.

Die wichtigsten Bestimmungen des Augsburger Religionsfrieden waren:

  • Das evangelische und katholische Glaubensbekenntnis sind nun gleichberechtigt. Keine Seite darf der anderen Seite einen Schaden zufügen.
  • Die Landesherren entscheiden über das Bekenntnis. Jeder einzelne Christ nimmt dieses Bekenntnis des jeweiligen Landesherren an. Andersgläubige dürfen auswandern.
  • In den Reichsstädten darf jeder sein Bekenntnis frei wählen und danach leben.

Die Reglung: "Andersgläubige dürfen auswandern" hört sich in der Theorie besser an, als die Praxis zeigte. So mussten die Leibeigenen und Hörigen sich erst freikaufen, was in den meisten Fällen der finanzielle Ruin bedeutete und somit nicht möglich war.

Ein Gedanke zu „Augsburger Religionsfrieden

  1. Pingback: Reformation und Herrschaft in Europa: Die Folgen von Luthers Kirchenkritik | SGHM Projekt Neuzeit - Ein Blog zur Neuzeit

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.